Kosten


Wenn Sie Interesse an einer Verhaltenstherapie in meiner Praxis haben, bestehen folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkversicherungen übernehmen in jedem Fall die Kosten der sogenannten Sprechstunden als auch der probatorischen Sitzungen. Auch die Kosten einer sich eventuell anschließenden Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation normalerweise von den Krankenkassen übernommen.

Private Versicherungen und Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt.

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, sollten Sie sich jedoch zuvor mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Bundeswehr

Die Bundeswehr übernimmt bei entsprechender Indikation die Kosten für eine Verhaltenstherapie in einer privaten Psychotherapeutischen Praxis.

Sie benötigen eine Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), die von Ihrem zuständigen Truppenarzt ausgefüllt werden muss.

Berufsgenossenschaften

Nach Absprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), kann diese die Kosten für eine Psychotherapie in privater Praxis übernehmen.

Selbstzahler

Natürlich können Sie auf Formalitäten und die Kommunikation mit der Versicherung auch verzichten und die Finanzierung der Therapie selbst übernehmen. Laut aktueller Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) liegen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Sitzung (50 Minuten) bei 100,55 Euro.

Beratung

Nicht jede Problematik macht eine umfassende Therapie notwendig. Es gibt Zeiten bzw. Probleme im Leben, da kann eine Beratung ausreichend sein, um sich neu zu orientieren. Oft sind nur ein paar wenige Stunden nötig, um Ihnen bei der Bewältigung einer schwierigen Lebenslage behilflich zu sein. Beratung wird jedoch nicht von Krankenversicherungen bezahlt, die Kosten müssen von ihnen selbst getragen werden und entsprechen denen der Selbstzahler.