Kosten
Wenn Sie Interesse an einer Verhaltenstherapie in meiner Praxis haben, bestehen folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenversicherung
Aufgrund meiner Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen. Auch die Kosten einer sich anschließenden Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Private Versicherungen und Beihilfe, Bundeswehr, Berufsgenossenschaften
Private Krankenversicherungen, die Beihilfe, die Bundeswehr und die Berufsgenossenschaften übernehmen bei entsprechender Indikation in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeut:innen.
In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an eine Privatpraxis zu wenden, da dort die Wartezeiten erfahrungsgemäß kürzer sind.
Beratung
Nicht jede Problematik macht eine umfassende Therapie notwendig. Es gibt Zeiten bzw. Probleme im Leben, da kann eine Beratung ausreichend sein, um sich neu zu orientieren. Oft sind nur ein paar wenige Stunden nötig, um Ihnen bei der Bewältigung einer schwierigen Lebenslage behilflich zu sein. Beratung wird jedoch nicht von Krankenversicherungen bezahlt, die Kosten müssen von ihnen selbst getragen werden und entsprechen 150€ pro 50 Minuten.